Home > News News der AGRO Treuhand

Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ab 1.1.2008

Folgende Tatbestände fallen unter das Schwarzarbeitsgesetz

  • Beschäftigung von Angestellten, die den obligatorischen Sozialversicherungen nicht gemeldet werden.
  • Die Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsbewilligung
  • Nebenerwerb, welcher als selbständiges Erwerbseinkommen abgerechnet wird, aber das Gesetz taxiert dieses Anstellungsverhältnis als unselbständiges Tätigkeit (mit Lohnausweis).
  • Die unterlassene Meldung von Umsätzen, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Haben Sie fragen zu diesen Tatbeständen, so melden Sie sich bei uns.