Revisionsgesetz ab 1.1.2008
Für Geschäftsjahre welche nach dem 01.01.2008 beginnen, tritt das neue Revisionsgesetz in Kraft. Betroffen sind alle juristischen Personen (AG, GmbH, Genossenschaften). Jede dieser Gesellschaften muss von einem anerkannten Revisor geprüft werden (Ausbildung und Berufspraxis vorgeschrieben). Kleinere Gesellschaften können sich von dieser Pflicht befreien, wenn alle Mitglieder einverstanden sind. Um sich von dieser Pflicht zu befreien, müssen in einigen Fällen die Statuten angepasst werden.
Sind Sie Teilhaber oder Mitglied einer AG, GmbH oder Genossenschaft, so machen Sie ihre Präsidenten auf diese Neuerung aufmerksam. Fragen zu diesem neuen Gesetz beantworten wir Ihnen gerne.
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