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Kinderzulagen ab 01.01.2009

Kinderzulagen für selbständigerwerbende Landwirte

Erhöhung der Kinderzulagen ab 01.01.2009
Tal Berg  
Fr. 200.- Fr. 220.- Kinder bis 16 Jahre
Fr. 250.- Fr. 270.- Kinder ab 16 Jahre in Ausbildung

Keine Einkommensgrenze mehr

Kinderzulagen ausserhalb der Landwirtschaft und für landwirtschaftliche Angestellte

Kinderzulagen ausserhalb der Landwirtschaft und für landwirtschaftliche Angestellte
Fr. 230.- Kinder bis 16 Jahre
Fr. 290.- Kinder ab 16 Jahre in Ausbildung

Die Kinderzulagen Landwirtschaft sind ab dem 01.01.2009 tiefer als jene ausserhalb
der Landwirtschaft

Wann können welche Kinderzulagen bezogen werden?

Ab einem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen von Fr. 6‘840. / Jahr (Fr. 570.- / Monat)
sind die Zulagen ausserhalb der Landwirtschaft über den Arbeitgeber zu beziehen.
Derjenige Elternteil, welcher ausserlandwirtschaftlich das höhere Einkommen erzielt, bezieht die Kinderzulagen.

Kinderzulagen für Landwirte mit Nebenerwerbseinkommen

Grundsätzliche werden die Kinderzulagen über die Landwirtschaft bezogen. Wird während einer gewissen Zeit im Jahr ein Lohn ausserhalb der Landwirtschaft bezogen und ist dieser grösser als Fr. 6‘480.-, so kann die Differenz der Zulagen nachgefordert werden.

Antrag für Kinderzulagen

Alle Teilzeitangestellte ausserhalb der Landwirtschaft haben die Kinderzulagen zu beantragen. Die Ausgleichskassen oder der Arbeitgeber stellt allen Teilzeitangestellten einen Fragebogen zu, welcher sofort auszufüllen ist.