Kinderzulagen ab 01.01.2009
Kinderzulagen für selbständigerwerbende Landwirte
| Erhöhung der Kinderzulagen ab 01.01.2009 |
| Tal |
Berg |
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| Fr. 200.- |
Fr. 220.- |
Kinder bis 16 Jahre |
| Fr. 250.- |
Fr. 270.- |
Kinder ab 16 Jahre in Ausbildung |
Keine Einkommensgrenze mehr
Kinderzulagen ausserhalb der Landwirtschaft und für landwirtschaftliche Angestellte
| Kinderzulagen ausserhalb der Landwirtschaft und für landwirtschaftliche Angestellte |
| Fr. 230.- |
Kinder bis 16 Jahre |
| Fr. 290.- |
Kinder ab 16 Jahre in Ausbildung |
Die Kinderzulagen Landwirtschaft sind ab dem 01.01.2009 tiefer als jene ausserhalb
der Landwirtschaft
Wann können welche Kinderzulagen bezogen werden?
Ab einem ausserlandwirtschaftlichen Einkommen von Fr. 6‘840. / Jahr (Fr. 570.- / Monat)
sind die Zulagen ausserhalb der Landwirtschaft über den Arbeitgeber zu beziehen.
Derjenige Elternteil, welcher ausserlandwirtschaftlich das höhere Einkommen erzielt, bezieht die Kinderzulagen.
Kinderzulagen für Landwirte mit Nebenerwerbseinkommen
Grundsätzliche werden die Kinderzulagen über die Landwirtschaft bezogen. Wird während einer gewissen Zeit im Jahr ein Lohn ausserhalb der Landwirtschaft bezogen und ist dieser grösser als Fr. 6‘480.-, so kann die Differenz der Zulagen nachgefordert werden.
Antrag für Kinderzulagen
Alle Teilzeitangestellte ausserhalb der Landwirtschaft haben die Kinderzulagen zu beantragen. Die Ausgleichskassen oder der Arbeitgeber stellt allen Teilzeitangestellten einen Fragebogen zu, welcher sofort auszufüllen ist.
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